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   OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14   

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https://dejure.org/2014,21488
OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14 (https://dejure.org/2014,21488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.07.2014 - 5 W 49/14 (https://dejure.org/2014,21488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 5 W 49/14 (https://dejure.org/2014,21488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Unterlassung der Befüllung eines im fremden Eigentum stehenden Gastanks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Organisationsverschulden eines Gaslieferanten, der einen in fremdem Eigentum stehenden Tank befüllt.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 ; BGB § 1004
    Vollstreckung der Verpflichtung zur Unterlassung der Befüllung eines im fremden Eigentum stehenden Gastanks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13

    Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
    Er trägt die volle Beweislast für sämtliche allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO (vgl. Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 890 Rdn. 13; OLG Schleswig, MDR 2014, 561).

    Da das Landgericht auf der Grundlage seiner unzutreffenden Rechtsauffassung von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts abgesehen hat und eine eigene Sachentscheidung in der Beschwerdeinstanz aus diesem Grund nicht sachdienlich ist, ist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurück zu verweisen (§ 572 Abs. 3 ZPO; zur Zurückverweisung vgl. OLG Schleswig, MDR 2014, 561).

    Mit Blick auf die Erwägungen des Nichtabhilfebeschlusses vom 3.7.2014, wonach unter gewissen, die Schuldnerin entlastenden Umständen in Bezug auf die Belieferung der Zeugin H. F. der Verstoß sich "immer noch aus dem Vorgang B." ergäbe, wird darauf hingewiesen, dass die Zahl (unterstellter) Verstöße für die Bemessung des Ordnungsgelds relevant ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06 - NJW 2009, 921) und deshalb für eine Entscheidung gemäß § 890 Abs. 1 ZPO notwendig festgestellt werden muss (dazu OLG Schleswig, MDR 2014, 561).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
    Da der Hintergrund beanstandeter Zuwiderhandlungen indessen regelmäßig der Sphäre des Schuldners zuzuordnen ist, hat dieser (sekundär) darzulegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um einen Verstoß gegen das titulierte Unterlassungsgebot zu verhindern (siehe BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06 - NJW 2009, 921; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.1.2006 - 1 W 319/05 - juris).

    Mit Blick auf die Erwägungen des Nichtabhilfebeschlusses vom 3.7.2014, wonach unter gewissen, die Schuldnerin entlastenden Umständen in Bezug auf die Belieferung der Zeugin H. F. der Verstoß sich "immer noch aus dem Vorgang B." ergäbe, wird darauf hingewiesen, dass die Zahl (unterstellter) Verstöße für die Bemessung des Ordnungsgelds relevant ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06 - NJW 2009, 921) und deshalb für eine Entscheidung gemäß § 890 Abs. 1 ZPO notwendig festgestellt werden muss (dazu OLG Schleswig, MDR 2014, 561).

  • OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 5 W 43/96

    Anspruch auf Unterlassung der Fortschaffung von Sachen des Antragsgegner aufgrund

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
    Inwieweit diese Klärung auch dem Schuldner möglich und abzuverlangen war, ist für die Bestimmtheit des Titels ohne Belang (in diesem Sinne OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 521) und tangiert allein die Frage, ob er dem ihm auferlegten Verbot schuldhaft zuwidergehandelt hat (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 5.12.2008 - 32 W 2694/08 - juris: Vollstreckbarkeit eines Herausgabeantrags mit der einschränkenden Formulierung "von seinen persönlichen Sachen geräumt").
  • OLG München, 05.12.2008 - 32 W 2694/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
    Inwieweit diese Klärung auch dem Schuldner möglich und abzuverlangen war, ist für die Bestimmtheit des Titels ohne Belang (in diesem Sinne OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 521) und tangiert allein die Frage, ob er dem ihm auferlegten Verbot schuldhaft zuwidergehandelt hat (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 5.12.2008 - 32 W 2694/08 - juris: Vollstreckbarkeit eines Herausgabeantrags mit der einschränkenden Formulierung "von seinen persönlichen Sachen geräumt").
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2006 - 1 W 319/05

    Zuwiderhandlung gegen eine Verbotsanordnung einer einstweiligen Verfügung,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
    Da der Hintergrund beanstandeter Zuwiderhandlungen indessen regelmäßig der Sphäre des Schuldners zuzuordnen ist, hat dieser (sekundär) darzulegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um einen Verstoß gegen das titulierte Unterlassungsgebot zu verhindern (siehe BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06 - NJW 2009, 921; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.1.2006 - 1 W 319/05 - juris).
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